Zoll bei Einfuhr aus einem Drittland5 (Nicht-EG-Mitgliedstaat)
Mich erreicht in letzter Zeit häufiger folgende Frage:
Muss ich mein Paket verzollen, wenn ich es mir selbst schicke, damit ich Übergepäck beim Rückflug vermeide?
Der Weisheit letzter Schluss1 bin ich zwar auch nicht, aber über folgende Erfahrungswerte kann ich berichten:
Im Regelfall wird es sich um gebrauchte Bücher, gebrauchte Kleidung, Schuhe, usw aus dem Privatgebrauch handeln. Falls der geschätzte Zollwert unter 150 Euro2 liegt habt ihr sowieso kein Problem. Dafür gibt es die Freigrenze beim Postverkehr mit geringwertigen Sendungen. Als erstes stellt sich die Frage wie der Zollwert ermittelt wird. Meist wird vom Kaufpreis rückwärts gerechnet mit Zu- und Abschlägen. Handelt es sich um „normale“ mehrfach getragene Kleidung (also keine italienischen Designerklamotten oder höherwertige Markenkleidung) kann man mit gutem Gewissen ein Drittel des Kaufpreises3 ansetzen. Sollte der von euch geschätzte Zollwert nun bei 200 Euro liegen, kann man auch ein Auge zudrücken — es ist sowieso extrem schwer bei schon benutzter Kleidung einen vernünftigen Wert zu ermitteln.
Problematisch wird es, wenn daneben auch Geschenke oder „neue“ Ware verschickt werden soll. Hier gilt als Obergrenze für Geschenksendungen 45 Euro für das gesamte Paket. Ausschlaggebend ist der Kaufpreis im Ausland, wie er auf der Rechnung steht. Zusätzlich muss man die Höchstgrenzen einhalten. Falls ich Geschenke verschicke, gehen die in einem eigenen Paket auf die Reise und zwar zeitlich nachdem ich meine eigenen Sachen verschickt habe. Somit sollten beide nicht zeitgleich beim Zoll landen und Stress verursachen oder beide auf einmal „verloren“ gehen.
Sollten die 150 Euro übersprungen werden, kann man entweder mit zeitlichem Abstand4 mehrere Pakete verschicken oder auf sein Glück vertrauen und falls man Pech hat mit einer entsprechenden Nachverzollung und Nachversteuerung und einem Strafverfahren wegen Steuer- und Zollhinterziehung rechnen.
Eine Sonderregelung greift bei Übersiedlungsgütern. Solltet ihr mehr als ein Jahr im Ausland gewesen sein, kann man diese Waren komplett zollfrei einführen. Die weiteren Voraussetzungen stehen auf einer separaten Seite des Zolls.
Eine zweite Regelung betrifft die Rückeinfuhr („Rückware“). Angenommen ich nehme mein 1000 Euro teures Fahrrad von Deutschland nach Korea mit. Bei der Rückeinfuhr nach Deutschland fällt kein Zoll an. Dafür muss aber vor der Ausreise aus Deutschland beim Zoll ein “Nämlichkeitsnachweis” eingeholt werden. Alternativ ist auch ein ordentlicher Kaufbeleg zulässig.
1. Alle Angaben in diesem Beitrag sind zwar nach besten Wissen und Gewissen gemacht aber trotzdem unverbindlich. Eine rechtlich verbindliche Auskunft kann jeder bei der zuständigen Zollstelle einholen.
2. Bei den Werten handelt es sich um Freigrenzen. Werden als die 45€ / 150€ um einen Cent überschritten muss der gesamte Betrag nachversteuert und nachverzollt werden und nicht nur der übersteigende Betrag!
3. Eine guter Anhaltspunkt ist auch der subjektiv geschätzte Verkaufswert bei eBay.
4. Kennt jemand die rechtliche Grundlage, welcher zeitliche Abstand für eine separate zollrechtliche Behandlung vorgeschrieben ist. Mein Tipp wären 30 Tage…
5. Die EG-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, PolenPortugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.